
Die HAGS gewährt eine Garantie von 10 Jahren für Original HAGS-Produkte auf alle Bauteile aus Stahl, HPL und Holz. Bei den Stahlbauteilen bezieht sich diese Garantie auf Bruch oder Durchrosten jedoch nicht auf Oberflächenkorrosion, bei den HPL-Bauteilen auf Bruch oder Strukturverlust, bei den Holzbauteilen auf Bruch oder Durchfaulen der Holzbauteile.
Für alle übrigen Original HAGS-Bauteile gewähren wir eine Garantie von 5 Jahren.
Voraussetzungen für das Wirksamwerden dieser Garantie sind der ordnungsgemäße und fachgerechte Einbau der Original HAGS Produkte und die Einhaltung der Anleitungen für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb gemäß DIN EN 1176 Teil 7.
Ausgenommen von dieser Garantie sind alle Teile, die dem nutzungsgedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Lager, Gelenke, Wellen, Ketten, Kunststoffummantelungen, Taue, Pulverlackbeschichtungen, Lasurenanstrich, Laufflächen, Trittflächen und Bauteile die ausschließlich aus solchen Teilen bestehen.
Während der Garantiezeit hat HAGS das Recht ein fehlerhaftes Produkt nch eigener Wahl entweder durch ein neues zu ersetzen oder es zu reparieren. Der Ersatz bzw. die Reparatur fehlerhafter Teile hat so schnell als möglich zu erfolgen. Auf Wunsch sind ausgetauschte Bauteile an HAGS zurückzusenden. Für die ausgetauschten bzw. reparierten Bauteile gilt eine entsprechende Garantie, jedoch längstens für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Garantie. Im Zuge der Anmeldung einer Garantieforderung muss der Garantienehmer HAGS einen lesbaren und unveränderten Garantieschein oder einen Kaufbeleg im Original vorlegen. Außerdem muss der Garantienehmer HAGS auf Wunsch eine Kopie der Inspektions- und Wartungsprotokolle vorlegen, aus denen hervorgeht, wann und wie die Inspektionen durchgeführt wurden.