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Garantie

Classification of materials in relation to years of warranty.

Die HAGS gewährt eine Garantie von 10 Jahren für Original HAGS-Produkte auf alle Bauteile aus Stahl, HPL und Holz. Bei den Stahlbauteilen bezieht sich diese Garantie auf Bruch oder Durchrosten jedoch nicht auf Oberflächenkorrosion, bei den HPL-Bauteilen auf Bruch oder Strukturverlust, bei den Holzbauteilen auf Bruch oder Durchfaulen der Holzbauteile.

Für alle übrigen Original HAGS-Bauteile gewähren wir eine Garantie von 5 Jahren.
Voraussetzungen für das Wirksamwerden dieser Garantie sind der ordnungsgemäße und fachgerechte Einbau der Original HAGS Produkte und die Einhaltung der Anleitungen für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb gemäß DIN EN 1176 Teil 7.

Ausgenommen von dieser Garantie sind alle Teile, die dem nutzungsgedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Lager, Gelenke, Wellen, Ketten, Kunststoffummantelungen, Taue, Pulverlackbeschichtungen, Lasurenanstrich, Laufflächen, Trittflächen und Bauteile die ausschließlich aus solchen Teilen bestehen.

Ebenfalls von dieser Garantiezusage ausgenommen sind Schäden:

  • die durch mutwillige Zerstörung oder Vandalismus entstanden sind,
  • die aufgrund einer nicht fachgerechten Montage oder aufgrund einer nicht gemäß unseren Montageanleitungen ausgeführten Montage entstanden sind,
  • die aufgrund nicht regelmäßiger Inspektionen entstanden sind,
  • die aufgrund einer nicht fachgerechten Wartung / Instandhaltung oder einer nicht gemäß unseren Wartungs-/Instandhaltungsvorschriften ausgeführten Wartung/Instandhaltung entstanden sind,
  • die dadurch aufgetreten sind, dass HAGS-Produkte mit anderen, von HAGS ANEBY nicht zugelassenen Produkten zusammen verwendet oder montiert wurden,
  • die dadurch aufgetreten sind, dass der Garantienehmer den Garantiegeber nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entdecken des Mangels, bzw. nachdem er den Mangel bei ordnungsgemäßer Inspektion und Wartung hätte entdecken müssen, informiert hat,
  • die durch höhere Gewalt aufgetreten sind,
  • die dadurch aufgetreten sind, dass der Garantienehmer die Anweisungen des Garantiegebers im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Erledigung des angemeldeten Garantiefalles nicht befolgt,

Während der Garantiezeit hat HAGS das Recht ein fehlerhaftes Produkt nch eigener Wahl entweder durch ein neues zu ersetzen oder es zu reparieren. Der Ersatz bzw. die Reparatur fehlerhafter Teile hat so schnell als möglich zu erfolgen. Auf Wunsch sind ausgetauschte Bauteile an HAGS zurückzusenden. Für die ausgetauschten bzw. reparierten Bauteile gilt eine entsprechende Garantie, jedoch längstens für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Garantie. Im Zuge der Anmeldung einer Garantieforderung muss der Garantienehmer HAGS einen lesbaren und unveränderten Garantieschein oder einen Kaufbeleg im Original vorlegen. Außerdem muss der Garantienehmer HAGS auf Wunsch eine Kopie der Inspektions- und Wartungsprotokolle vorlegen, aus denen hervorgeht, wann und wie die Inspektionen durchgeführt wurden.